Restaurant
Sonntags-Büfett & Mehr
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Sehr geehrte Gäste,
seit dem 13.12.2014 ist die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft.
Damit sollen Verbraucher europaweit einheitlich und umfassender über Lebensmittel informiert werden. Die LMIV schreibt vor, wie Lebensmittel zukünftig gekennzeichnet und deklariert werden müssen. Neuregelungen betreffen vor allem die Allergenkennzeichnung bei loser Ware in Handel, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung.
Gerne informieren wir Sie über die Inhaltsstoffe, der von uns zubereiteten Speisen. Eine schriftliche Dokumentation können Sie auch in unseren Räumlichkeiten einsehen. Sprechen Sie uns einfach an oder nehmen Sie zu uns Kontakt auf - gerne beraten wir Sie dazu.
Ihr Gasthof Schönbrunn